Landespolitik
Im Amtsblatt vom 9. August 2024 wurde die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ bekannt gegeben. Was hat es damit auf sich? Nach dem Landtagswahlgesetz setzt sich der Landtag aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten sitzen seit der Wahl 2021 aber 154 Abgeordnete im Landtag.
Bisher haben die Wähler*innen eine Stimme für den Direktkandidaten und dessen Partei. Durch eine Änderung des Wahlrechts haben die Wähler*innen künftig zwei Stimmen: eine für die/den Direktkandidatin/en und eine für eine Partei. Die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate würde deshalb erheblich steigen. Laut Rechnungshof ergeben sich dadurch bis zu 220 Sitze.
Das Volksbegehren sieht vor, dass die Zahl der Direktmandate von 70 auf 38 reduziert wird (wie bei der Bundestagswahl). Die Zahl der Mandate insgesamt soll von 120 auf 68 gesenkt werden. Der Initiator des Volksbegehrens rechnet damit, dass durch Überhang- und Ausgleichsmandate etwa 120 Sitze herauskämen. Dies entspricht der im Gesetz vorgesehenen Zahl der Mandate.
Begründung des Volksbegehrens: Die Verkleinerung des Landtages trägt zur Effizienzsteigerung der Arbeit des Landtages und gleichzeitig zur erheblichen Kostensenkung bei. Die Beibehaltung der derzeitigen Zahl der Wahlkreise würde in einer Wahlperiode zu Mehrkosten von bis zu 200 Millionen Euro führen.
Wie können Sie das Volksbegehren unterstützen? Indem Sie sich im Bürgerbüro des Rathauses in Brackenheim zu den üblichen Öffnungszeiten in die Unterstützungsliste eintragen. Die amtliche Sammlung beginnt am 11. September 2024 und endet am 10. Dezember 2024.
Alternativ kann man sich bei den Vertrauensleuten des Volksbegehrens in die Unterstützerliste ab sofort bis zum 11. Februar 2025 eintragen.
Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von mind. 10 % der Wahlberechtigten (770.000) unterstützt wird. Der Landtag kann dem Gesetzentwurf unverändert zustimmen. Tut er das nicht, kommt es voraussichtlich im Herbst 2025 zur Volksabstimmung.
SPD-Ortsverein Zabergäu
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